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Miete für Leihgegenstände

Die entsprechenden freien Mietzeiten für unsere Leihgegenstände können Sie in der Artikelbeschreibung einsehen! Sie haben bei allen Artikeln mehr mietfreie Zeit als nötig!

In besonderen Fällen machen wir gern eine Ausnahme. Erwarten aber Ihre Anfrage per E-Mail. Erst wenn wir die Ausnahme schriftlich bestätigt haben, sehen wir von einer Mietforderung ab.

Sonst müssen wir leider pro Tag eine Mietgebühr von 50 Cent pro Leihgegenstand und Tag einfordern. Bei Aufblasgeräten zählen die kostenpflichtigen Mietzeiträume.

Wir bitten Sie um Verständnis für diese Maßnahme. Aber es sind leider nicht alle Kunden so verantwortungsbewusst, wie wir das gern hätten. Und um zu verhindern, dass wir, wie schon passiert, Monate auf unsere Leihgegenstände warten müssen, mussten wir die Mietregelung einführen.

Verlust & Beschädigung

Bei Verlust der Leihgegenstände fordern wir den aktuellen Wiederbeschaffungspreis.

Bei Beschädigung der Leihgegenstände fordern wir den aktuellen Wiederherstellungspreis.

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